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23. November 2007 von admin in Internet
Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH den Internetanbieter Arcor verpflichtet hat, das Pornoportal YouPorn zu sperren, entschied das Kieler Landgericht für den Provider Kielnet und gegen eine solche Sperre (AZ.: 14 O 125/07). Da der Anbieter weder “Täter noch Teilnehmer” sei, gebe es keinen ausreichenden Grund, das “beliebte” Angebot zu sperren.
Wie kann es in einem solch heiklen Thema zu zwei so verschiedenen Urteilen kommen? Liegt es an mangelndem Wissen der Frankfurter Richter, die für die Sperrung durch Arcor sorgten? Was in jedem Fall notwendig ist, ist eine klare rechtliche Grundlage. YiGG it! - Bewerte diesen Artikel bei der Social News Plattform YiGG. Vielen Dank!
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