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Was ist die Schufa?

Die Schufa Holding AG, besser bekannt unter der Kurzform Schufa, mit Sitz in Wiesbaden ist ein von der kreditgebenden Wirtschaft – vornehmlich Banken und andere Kreditinstitute – organisiertes Kreditbüro. Laut Schufa besteht der Zweck der Organisation darin, die Verbraucher durch die personenbezogene Sammlung von Daten vor Überschuldung zu schützen. Mittlerweile befinden sich die finanziellen Daten von über 65 Millionen Bundesbürgern in ihrer Datenbank. Diese Daten erlangt die Schufa jedoch nur selten aus eigener Hand; meist sind es Banken und andere Vertragspartner wie Telekommunikationsunternehmen, die die Daten des Kunden an die Schufa weitergeben. Dies ist erst rechtens, wenn der Verbraucher beim Vertragspartner die sogenannte Schufa-Klausel unterschreibt. Meist besteht für den Kunden dabei jedoch kaum eine andere Möglichkeit, was u.a. von Seiten der Verbraucherschützer und Rechtsanwälte immer wieder Anlass zur Kritik am System der Schufa liefert.

Wie erfolgt ein Eintrag bei der Schufa?

Einen Eintrag in die Datenbänke der Schufa erfolgt meist schneller, als man denkt. Bereits beim Unterzeichnen von recht alltäglichen Dingen wie der Gründung eines Girokontos muss der Kunde im Regelfall der Schufa-Klausel zustimmen, die die Kreditinstitute dazu berechtigt, sowohl die über den Kunden ermittelten Daten an die Schufa weiterzuleiten, als auch Informationen über ihn einzuholen. Gespeichert werden bei einem Eintrag u.a. persönliche Informationen wie Name, Anschrift und Geburtstort des Kunden sowie vornehmlich Daten ökonomischer Natur wie z.B. laufende Kreditverträge oder die oben angesprochene Eröffnung eines Girokontos. Außerdem werden nichtbeglichene Forderungen von der Schufa überwacht.

Negative Folgen des Schufaeintrags

Ein Eintrag bei der Schufa kann ganz erhebliche negative Konsequenzen mit sich ziehen. So ist es bei vielen Mobilfunkbetreibern mittlerweile üblich, vor Vertragsabschluss bei der Schufa Informationen über den Kunden einzuholen, zwecks der sogenannten Bonitätsprüfung. Diese Prüfung soll aussagen, ob zu erwarten ist, dass der Kunde imstande ist zu zahlen – oder eben nicht. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird dem Kunden im Allgemeinen ein Vertragsabschluss verwehrt. Dies kann u.U. durch eine größere Summe als Vorauszahlung an den Mobilfunkbetreiber umgangen werden, die Regel stellt dies jedoch nicht dar um einen Mobilfunkvertrag
trotz Schufa
zu bekommen.

Kritik an diesem System gibt es reichlich. So ist der Fall denkbar, dass ein Schuldner mit einer hinreichend geringen Menge an offenen Forderungen durchaus dazu in der Lage ist, durch eine neue, feste Arbeitsstelle, seine Schulden in absehbarer Zeit ohne Probleme tilgen zu können. Der Betroffene muss dann oft trotzdem auf die Erledigung der Forderungen warten, obwohl es finanziell kein Problem sein würde, bereits zu einem früheren Zeitpunkt z.B. einen oben angesprochenen Mobilfunkvertrag unterschreiben zu können.
Auch bei Kreditinstitutionen wird man regelmäßig auf Granit beißen. Keine Bank der Welt wird einem Kunden Kredit gewähren, der laut Schufa eine größere Menge offene Forderungen zu begleichen hat, da die Aussichten auf Rückzahlung eines Kredits trotz Schufa, durch den Kunden verschwindend gering sind.

Wie wird man einen Schufaeintrag wieder los?

Das Wichtigste zum Schluss. Niemand sieht seinen Namen gerne in den Datenbänken der Schufa stehen. Alle Forderungen bezahlen – Eintrag verschwunden? So einfach ist es leider nicht. Denn selbst, wenn alle Rückzahlungen geleistet und offene Forderungen beglichen wurden, werden alle Daten erst nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Bis dahin bleibt ein (positiver) Eintrag bei der Schufa bestehen – eine Ausnahme bilden Minderjährige, deren Daten sofort nach Rückzahlung gelöscht werden. Welche Forderungen zu begleichen sind, kann man durch Selbstauskunft bei der Schufa anfragen – zu einer Gebühr, versteht sich.

(ex)

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Schufafreies Girokonto

Bei schlechter Bonität verwehren viele Banken die Eröffnung eines Girokontos bzw. kündigen sogar bestehende Bankverbindungen. Ein schufafreies Girokonto muss also her. Trotz einer bestehenden Selbstverpflichtung wehren sich allerdings viele Institute, ein so genanntes “Jedermann-Konto”, also ein Girokonto auf Guthabenbasis, zu eröffnen. An dieser Tatsache ändert auch das geplante P-Konto nichts, welches lediglich einen Pfändungsschutz vorsieht.

Dennoch gibt es mittlerweile ein Angebot, welches sich speziell an Kunden mit schlechter Bonität richtet. Dieses Girokonto ohne Schufa, ist nach Angaben der Bank “für jedermann erhältlich”. Bei der Bank handelt es sich um eine offizielle deutsche Bank, welche von der deutschen Bankenaufsicht kontrolliert wird.

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