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28. Dezember 2007 von admin in Politik
Die Verbraucherrechte im Online-Handel sollen bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU gestärkt werden – dieses Ziel haben sich die europäischen Institutionen vor einiger Zeit gesetzt.
Konkret soll demnächst bei Verbraucherverträgen (der Verkäufer ist Händler, der Käufer Privatperson) folgendes Recht gelten: Hierbei steht es den Vertragsparteien zwar frei, das anzuwendende Recht auszuwählen, dennoch muss sich der Händler zwingend an die Vorschriften des Rechts des Verbrauchers (deutschen Rechts) halten, was sich beispielsweise auf die Gewährleistungspflichten auswirkt.
Endlich eine löbliche Entscheidung der Brüssler Politik. Die Verordnung trifft, geht alles glatt, schon bald in Kraft. Eine Zustimmung des Rats gilt als Formsache.
Dieser Artikel hat dich interessiert? Bestimmt geht es auch anderen Personen so. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn du bei “YiGG” für ihn abstimmen würdest.
Tags: Online-Handel, Recht, Shopping
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