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YouTube-Videos downloaden und konvertieren

Ich habe bereits mehrere Web-Services gesehen, mit denen sich Videos von YouTube downloaden lassen. Doch meist erhält man hierbei eine Flash-Datei, mit der sich recht wenig anfangen lässt. Deshalb bin ich von der Seite “FILSH.net” besonders begeistert: Diese ermöglicht es total unkompliziert, Videos aus zahlreichen Film-Portalen herunterzuladen, wobei diese automatisch ins Wunschformat (z.B. .mpg, .avi, .3pg, .mp4 oder auch .mp3) konvertiert werden. Ich nutze diesen Service, um mir interessante Filme auch mobil auf dem Handy anzuschauen.

Auch ins MP3-Format lassen sich die Videos (bzw. deren Sound) konvertieren, was allerdings (meinem Gehör zufolge) nicht in einer sonderlich guten Qualität endet. Dennoch ist der Service FILSH.net sicherlich einen Klick wert, da auch die Geschwindigkeit nicht zu wünschen übrig lässt.

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Amazon: Immer mehr Musik ohne Kopierschutz

Amazons Musik-Dienst “amazonmp3” ist auf Erfolgskurs. Anders als andere Anbieter wie Apple mit “iTunes” oder die Deutsche Telekom mit “Musicload” setzt das amerikanische Unternehmen konsequent auf kopierschutzfreie Musik im MP3-Format - mit Erfolg. Nun hat man einen weiteren Durchbruch erzielt: Auch Stücke der Warner Music Group gibt es ab sofort bei Amazon - das komplette Angebot steigt also auf über 2,9 Millionen Titel. Begründung eines Sprechers des Musikkonzerns: “Die Verbraucher wollen Flexibilität und mit der Musik nach dem Kauf machen, was sie wollen.” - Anscheinend die richtige Einstellung.

AmazonMp3
Sreenshot (Bildschirmfoto) “amazonmp3

Obwohl der Dienst erst im Dezember diesen Jahres in den USA startete, sehen in ihm viele eine Konkurrenz zum jetzigen Marktführer Apple (mit “iTunes“). Ein Song kostet bei Amazon zur Zeit umgerechnet 68 Euro-Cent, im “iTunes Store” werden hierfür aus Deutschland 99 Cent fällig. (weiterlesen…)

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Musikflatrate für lau

MucelliAktuell ist sowohl in der Blogosphäre als auch im sonstigen Internet nur wenig los, was wohl an den Feiertagen liegen muss. Verständlich eigentlich, dennoch habe ich mich für euch auf die Suche nach einem praktischen (Web 2.0)-Dienst gemacht, der euch die Zeit über die Feiertage etwas versüßen kann. Gefunden habe ich den Dienst “Mucelli“, welcher nach dem Motto “your charts. your music.” unzählige Musiktitel und -videos anbietet - vollständig kostenlos. Zum Vergleich: Bei der Telekom-Tochter Musicload kostet ein ähnliches Angebot (”Musicload Nonstop“) 8,95 Euro pro Monat.

Die Begriffe “Musik”, “kostenlos” und “Internet” werden häufig mit “Ist das nicht illegal?” verbunden. Man muss sich also fragen, woher die Songs stammen - sie stammen von YouTube, welches ja vor einiger Zeit ein Abkommen mit der GEMA geschlossen hat (ich berichtete). Doch ist es legal, diese Daten auch für externe Applikationen zu nutzen?

Zu den Features: Es ist möglich, eine eigene Wiedergabeliste zu erstellen, die allerdings nicht dauerhaft gespeichert werden kann. Hier wäre ein Loginbereich wünschenswert. Außerdem gibt es eine Übersicht über die “Europe Top 20″, die “Germany Top 40″ und die “UK Top 20″. Zusätzlich gibt es zur Weihnachtszeit eine weitere Kategorie “X-Mas Mix” mit Weihnachtsliedern.

Fazit: Ein Interessanter Dienst, bei dem die Frage der Legalität allerdings nicht geklärt ist. Sollte jemand sich mit diesem Bereich auskennen, würde ich mich sehr über eine Stellungnahme freuen. Eine Alternative stellt der französische Dienst “Dezzer” dar, bei dem sich eigene Abspiellisten erstellen lassen. Außerdem hat der Nutzer hierbei die Gewissheit, dass der Dienst legal ist, da dieser über ein Abkommen mit der SACEM verfügt.

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Wenn der “Geschädigte” zum Sachverständigen wird

Die Polizei schicke die bei Hausdurchsuchen wegen Urheberrechtsverstößen beschlagnahmen Rechner zur Auswertung an die proMedia GmbH, einer Firma des Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch. Wie der Anwalt laut heise online angibt, werden die Festplatten dort gespiegelt und ausgewertet. Für mich als Rechtslaien unverständlich, da die proMedia nicht unabhängig ist. Rasch beruhigt und betont, dass er ausschließlich bei Uploads ab einer bestimmten Anzahl tätig werde.

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Über 200.000 Dollar für 24 Lieder?

Dies entschied jedenfalls ein US-Bundesgericht in Chicago, das eine Frau, der die Bereitstellung von 24 Liedern nachgewiesen werden konnte, zu einer Geldstrafe von 220.000 Dollar (ca. 150.000 Euro) verurteilte. Weitere Informationen gibt es bei Spiegel Online

Will die RIAA so ihr Vorgehen gegen Raubkopien den Verbrauchern vermitteln? Wohl eher nicht, dieser Urteil wird wohl von nahezu jedem als übertrieben bewertet. Vermutlich lag das hohe Urteil allerdings auch am Gericht bzw. den Richtern, das vom Internet-Geschehen wohl nur geringe bis keine Ahnung hatte. Doch wie sich die Strafe von 9.250 Dollar pro Song begründen lässt, ist mir nicht ersichtlich. Nimmt man den normalen Kaufpreis für einen Lied (iTunes Store: 99 Dollar-Cent), muss jedes Lied also 9.343 Mal heruntergeladen worden sein. Wirklich?

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„Oldies, but Goodies!“

Asus EEE PC gekauft

Endlich habe ich einen Asus EEE PC ergattert, bzw. Philipp (”Freetagger“) für mich. Vielen Dank an dieser Stelle.
Ich denke, dass das schicke Gadget am Mittwoch bei mir eintreffen wird - einen ausführlichen Bericht gibt es dann natürlich auch!


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