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23. November 2007 von admin in Internet
Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH den Internetanbieter Arcor verpflichtet hat, das Pornoportal YouPorn zu sperren, entschied das Kieler Landgericht für den Provider Kielnet und gegen eine solche Sperre (AZ.: 14 O 125/07). Da der Anbieter weder “Täter noch Teilnehmer” sei, gebe es keinen ausreichenden Grund, das “beliebte” Angebot zu sperren.
Wie kann es in einem solch heiklen Thema zu zwei so verschiedenen Urteilen kommen? Liegt es an mangelndem Wissen der Frankfurter Richter, die für die Sperrung durch Arcor sorgten? Was in jedem Fall notwendig ist, ist eine klare rechtliche Grundlage. YiGG it! - Bewerte diesen Artikel bei der Social News Plattform YiGG. Vielen Dank!
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„Oldies, but Goodies!“
Zugegeben, ich war von dem Ansturm auf den Asus EEE PC wirklich überrascht. Da ich mir vor dem Kauf das Gerät gerne einmal im Laden anschaue, habe ich auch (dummerweise) keinen vorbestellt. Na ja, ob ich dann eins in den Händen halten würde, weiß ich auch nicht.
Wie gesagt, war ich überrascht vom Ansturm. So überrascht, […]
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