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Muss ein Provider bestimmte Angebote sperren?

Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH den Internetanbieter Arcor verpflichtet hat, das Pornoportal YouPorn zu sperren, entschied das Kieler Landgericht für den Provider Kielnet und gegen eine solche Sperre (AZ.: 14 O 125/07). Da der Anbieter weder “Täter noch Teilnehmer” sei, gebe es keinen ausreichenden Grund, das “beliebte” Angebot zu sperren.

Wie kann es in einem solch heiklen Thema zu zwei so verschiedenen Urteilen kommen? Liegt es an mangelndem Wissen der Frankfurter Richter, die für die Sperrung durch Arcor sorgten? Was in jedem Fall notwendig ist, ist eine klare rechtliche Grundlage. YiGG it! - Bewerte diesen Artikel bei der Social News Plattform YiGG. Vielen Dank!

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5 Kommentare »

  1. “Pornoportal YouTube” - du meinst wohl das Pornoportal YouPorn. :P

    Kommentar von asd — 23. November 2007 um 15:58

  2. Danke ;)

    Kommentar von Vincent Vallo — 23. November 2007 um 16:08

  3. […] schon wieder diese Kirchberg - Sowas mach eher ein allgemeine Sachliche Diskussion kaputt und bei Kirchberg geht es nur um Geld […]

    Pingback von DimidoBlog » Bloglinks der Woche 19.11.-25.11.2007 — 25. November 2007 um 22:01

  4. Na gut daß die damit nicht durchgekommen sind. Wäre ja auch ein Witz. Siehe die aktuelle Diskussion um die Sperre von Google.

    Kommentar von Matt — 6. Dezember 2007 um 22:45

  5. Manche Dokumentationen haben solch eine schlechte Bildqualität bei YouTube, da kann man nicht mehr unterscheiden, ob es sich um ein Porno bei YouPorn handelt ! Aus diesem Grund (Verwechslungsgefahr) bitte beides verbieten ! SOFORT !

    Kommentar von HeinzBlöd — 14. Januar 2008 um 15:28

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