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5. Oktober 2007 von admin in Internet
Dies entschied jedenfalls ein US-Bundesgericht in Chicago, das eine Frau, der die Bereitstellung von 24 Liedern nachgewiesen werden konnte, zu einer Geldstrafe von 220.000 Dollar (ca. 150.000 Euro) verurteilte. Weitere Informationen gibt es bei Spiegel Online
Will die RIAA so ihr Vorgehen gegen Raubkopien den Verbrauchern vermitteln? Wohl eher nicht, dieser Urteil wird wohl von nahezu jedem als übertrieben bewertet. Vermutlich lag das hohe Urteil allerdings auch am Gericht bzw. den Richtern, das vom Internet-Geschehen wohl nur geringe bis keine Ahnung hatte. Doch wie sich die Strafe von 9.250 Dollar pro Song begründen lässt, ist mir nicht ersichtlich. Nimmt man den normalen Kaufpreis für einen Lied (iTunes Store: 99 Dollar-Cent), muss jedes Lied also 9.343 Mal heruntergeladen worden sein. Wirklich?
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